Gebührensatzung

Stand 1. März 2021

Auszug aus der Gebührensatzung:

§ 1 Gebührenpflicht

1.1 Für die Teilnahme an dem Unterricht der Musikschule wird eine Jahresgebühr erhoben.
1.2 Die Gebühr ist auch während der Schulferien, bei Fehlen des Teilnehmers oder bei vorübergehendem Unterrichtsausfall zu bezahlen. Abmeldungen sind die Gebühren bis zum nächstmöglichen Abmeldungszeitpunkt entrichten. Wird der Musikschüler vom Unterricht ausgeschlossen, ist die Gebühr für den Monat, in dem der Ausschluss wirksam wird, voll zu bezahlen. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist die Gebühr bis zum Kündigungszeitpunkt zu entrichten.
1.3 Für Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, falls im Elementar-, Vokal- oder Instrumentalbereich ein Unterrichtsfach belegt wird.
1.4 Fällt der Unterricht viermal hintereinander aus, bekommt der Teilnehmer 1/12 der Jahresgebühr zurückerstattet.
1.5 Bei längerer Krankheit des Schülers muss individuell eine Regelung mit der Schulleitung getroffen werden.

§ 2 Gebührenschuldner

2.1 Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, – der Teilnehmer, – bei minderjährigen Teilnehmern die gesetzlichen Vertreter, – wer die Gebührenschuld dem Musikschulträger gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat.
2.2 Es können mehrere Gebührenschuldner bestehen. Diese haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührenhöhe

Für den Unterricht der Musikschule gibt es zwei Gebühreneinheiten: eine für den Kursunterricht und eine für den Instrumental- und Vokalunterricht.

1. Kursunterricht

1.1 In der rhythmisch-musikalischen Früherziehung beträgt die Jahresgebühr 294,00 € (monatlich 24,50 €).
a) Abweichende Gebühr für Schüler aus Tamm: Die Jahresgebühr beträgt 312,48 € (monatlich 26,04 €).
b) Abweichende Gebühr für Schüler aus der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Freudental: Die Jahresgebühr beträgt 338,16 € (monatlich 28,18 €).
c) Abweichende Gebühr für auswärtige Schüler: Die Jahresgebühr beträgt 352,80 € (monatlich 29,40 €).

1.2 In den Kursen der Grundausbildung und der MusiKäfer beträgt die Jahresgebühr 378,00 € (monatlich 31,50 €).
a) Abweichende Gebühr für Schüler aus Tamm: Die Jahresgebühr beträgt 401,76 € (monatlich 33,48 €).
b) Abweichende Gebühr für Schüler aus der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Freudental: Die Jahresgebühr beträgt 433,44 € (monatlich 36,23 €).
c) Abweichende Gebühr für auswärtige Schüler: Die Jahresgebühr beträgt 453,60 € (monatlich 37,80 €). D

2. Instrumental- und Vokalunterricht

Im Instrumental- und Vokalunterricht beträgt die Jahresgebühr für die 45-Minuten Einheit 1.512,00 €. Die Gebührenrate pro Monat beträgt 126,00 €.
a) Abweichende Gebühr für Schüler aus Tamm: Die Jahresgebühr beträgt 1.607,28 €. Die Gebührenrate pro Monat beträgt 133,94 €.
b) Abweichende Gebühr für Schüler aus der Stadt Sachsenheim und der Gemeinde Freudental: Die Jahresgebühr beträgt 1.738,80 €. Die Gebührenrate pro Monat beträgt 144,90 €.
c) Abweichende Gebühr für auswärtige Schüler: Die Jahresgebühr beträgt 1.814,40 €. Die Gebührenrate pro Monat beträgt 151,20 €. Der Betrag für die verschiedenen Unterrichtsgruppen errechnet sich aus der Länge der Unterrichtszeit (15/30/60/75/90 Minuten) im Verhältnis zur Anzahl der Teilnehmer.

Gebührentabelle (Auszug)

UnterrichtseinheitTarif ATarif BTarif CTarif D
Einzelunterricht 22,5 Minuten63,00 €66,97 €72,45 €75,60 €
Einzelunterricht 30 Minuten84,00 €89,29 €96,60 €100,80 €
Einzelunterricht 45 Minuten126,00 €133,94 €144,90 €151,20 €
Gruppenunterricht 2 Schüler / 30 min42,00 €44,65 €48,30 €50,40 €
Gruppenunterricht 2 Schüler / 45 min63,00 €66,97 €72,45 €75,60 €
Gruppenunterricht 3 Schüler / 45 min42,00 €44,65 €48,30 €50,40 €
Gruppenunterricht 4 Schüler / 45 min31,50 €33,48 €36,23 €37,80 €
Gruppenunterricht 4 Schüler / 60 min42,00 €44,65 €48,30 €50,40 €
Kurse Rhythmisch-musikalische Früherziehung24,50 €26,04 €28,18 €29,40 €
Kurs MusiKäfer & Aufbaukurs31,50 €33,48 €36,23 €37,80 €

Tarif A für Bietigheim-Bissingen, Löchgau und Ingersheim
Tarif B für Tamm
Tarif C für Freudental und Sachsenheim
Tarif D für Auswärtige

gültig ab dem 1. März 2021

§ 4 Gebührenermäßigung

4.1 Die Gebühren werden wie folgt ermäßigt:

4.1.1 Geschwisterermäßigung
Für ein zweites angemeldetes Kind 20%, für ein drittes und jedes weitere angemeldete Kind 40% Ermäßigung. Die höchste Unterrichtsgebühr für sämtliche angemeldeten Kinder ist einmal in voller Höhe zu entrichten. Die Ermäßigung von 40% wird jeweils auf die niedrigere der verbleibenden Gebühren angerechnet.

4.1.2 Mehrfachermäßigung
Belegt ein Teilnehmer mehrere gebührenpflichtige Unterrichtsangebote, ist die höchste Gebühr einmal in voller Höhe zu entrichten. Die Gebühren für die übrigen Unterrichtsangebote werden jeweils um 20% ermäßigt.

4.1.3 Familienpass
Inhaber eines Familienpasses der Stadt Bietigheim-Bissingen oder der Stadt Sachsenheim erhalten die dort festgelegte Gebührenermäßigung.

4.2 Die in 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 genannten Gebührenermäßigungen werden nur einzeln, nicht zusammen, gewährt.

§ 5 Entstehen der Gebühr, Fälligkeit

5.1 Die Jahresgebühr entsteht mit rechtswirksamer Anmeldung wie in der Musikschulordnung festgelegt.
5.2 Die Jahresgebühr wird am ersten Werktag eines Monats für den jeweiligen Monat in Höhe von 1/12 der Jahresgebühr fällig.
5.3 Die Gebühren werden zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt mittels Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 6 Inkrafttreten

6.1 Die Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Nachtrag zur Gebührensatzung
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Mietinstrumente gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung stellen. Nähere Einzelheiten sind im Mietvertrag festgelegt. Die Gebühren sind in der Musikschule zu erfragen.