Anmeldung

Eine Anmeldung ist zum Schuljahresbeginn am 1. September möglich, im Instrumental- und Vokalbereich auch zum 1. März. 

Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich und wird erst bei Beginn des Unterrichts rechtswirksam und gebührenpflichtig.

Die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit.