Anmeldung

Eine Anmeldung ist zum Schuljahresbeginn am 1. September möglich, im Instrumental- und Vokalbereich auch zum 1. März. Falls Unterrichtsplätze frei werden, kann die Musikschule eine Anmeldung zu einem anderen Monatsbeginn zulassen.

Die ersten sechs Monate nach dem Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit können der Teilnehmer und die Musikschule den Unterricht mit einer Frist von einer Woche zum Ende jeden Monats kündigen.

Die Anmeldung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular möglich. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Anmeldung wird erst durch die Aufnahme des Unterrichts oder durch schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.

 

Darüber hinaus bieten wir hier die Möglichkeit, sich online zur Musikschule anzumelden: