Anmeldung
Eine Anmeldung ist zum Schuljahresbeginn am 1. September möglich, im Instrumental- und Vokalbereich auch zum 1. März.
Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich und wird erst bei Beginn des Unterrichts rechtswirksam und gebührenpflichtig.
Die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit.